Tierschutz und Tierärzte protestieren gegen die verzögerte Einführung des Verbots der Ferkelkastration. Es gebe bewährte Alternativen zur tierquälerischen Kastration der kleinen Schweinchen, Übergangsfristen seien daher nicht begründet.
(sda) Am 1. September tritt das revidierte Tierschutzgesetz in Kraft. Es verbietet, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Gemäss Verordnung soll das Verbot aber erst 2010 wirksam werden. Schweizer Tierschutz (STS), die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte (GST), KAGfreiland und Bio Suisse werfen nun dem Bundesrat vor, er habe der "Verzögerungstaktik" der Fleischproduzenten nachgegeben.
Die Verzögerung bis 2010 bringe Qualen für weitere 2,5 Millionen Ferkel. Die Organisationen befürchten auch, dass der Bundesrat auf Druck der Produzenten gar die bis 2011 mögliche Übergangsfrist voll ausschöpfen könnte. Dabei gebe es seit längerem drei bewährte Methoden ohne Tierquälerei, machten die Kritiker geltend.
Kastriert wird, weil sonst das Fleisch einen unangenehmen Ebergeruch annimmt. Die Impfung verhindere die Bildung des geruchsverursachenden Androstenons in den Hoden. Alternativen seien die Kastration nach einer Inhalationsnarkose und die Eberzucht, bei der Tiere, die Ebergeruch entwickeln, ausgeschieden werden.
Alle Methoden seien bewährt, in Norwegen sei das Verbot der Ferkelkastration ohne Narkose seit 2006 in Kraft. Und in 19 Ländern, darunter der Schweiz, sei das Impfen gegen Ebergeruch zugelassen. Keinem Tierarzt falle ein, einen Hund oder eine Katze ohne Narkose zu kastrieren, gleiches müsse für die Schweinchen gelten.
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