Innenministerium: Amtshandlungen zielen "nicht auf eine generelle Kriminalisierung des Tierschutzes ab"
Wien - Nach den Verhaftungen von Tierschützern in ganz Österreich haben die Grünen Aufklärung zu den erhobenen Anschuldigungen gefordert.
Österreichweit sind am Mittwoch zahlreiche mutmaßliche radikale Tierschützer festgenommen worden. Es handle sich um das Ergebnis mehrjähriger Ermittlungen "um zahlreiche Brandstiftungen, Gasanschläge und andere schwere Sabotageakte auf Lebensmittelkonzerne, Bekleidungshandelsketten, pharmazeutische Unternehmen und jagdliche Einrichtungen", so die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
Das Verfahren sei "nicht öffentlich". Die Bekanntgabe näherer Details über dessen Verlauf und Inhalt "würde auch den Zweck der noch zu führenden Ermittlungen gefährden", so die Staatsanwaltschaft weiter, die "in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Wien, Kriminaldirektion 3" tätig war. Es seien "bundesweit zahlreiche bewilligte Festnahmen und Durchsuchungen vorgenommen" worden, "deren Auswertung zumindest mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird".
Diskreditierung von Tierschützern
"Vorwürfe wie Brandstiftung oder Gasanschläge sind massiv und bisher im Zusammenhang mit Tierschutzfragen in Österreich nicht bekannt geworden. Solche Vorwürfe führen leicht zu einer Diskreditierung von legitimen Tierschutzanliegen und dürfen keinesfalls ohne handfeste Beweise erhoben werden", so die Abgeordnete Brigid Weinzinger in einer Aussendung.
Vorwürfe mussten zurückgenommen werden
Zur Vorsicht mahnen die Grünen nicht zuletzt deswegen, weil bereits in der Vergangenheit Tierschützern im Zusammenhang mit Anti-Pelz-Protesten kriminelle Handlungen vorgeworfen wurden. Innenminister Günther Platter (ÖVP) habe die Vorwürfe in mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen aber nicht belegen bzw. musste sie sogar zurücknehmen.
"Das Themenfeld Tierschutz wird seit geraumer Zeit nicht nur von traditionellen und anerkannten Tierschützerinnen und Tierschützern und deren Organisationen besetzt, sondern auch von Tierrechtsgruppen, die bei ihren Aktionen Rechtsbrüche, bis hin zu strafrechtlichen Handlungen, einplanen und umsetzen", heißt es in einer Stellungnahme des Innenministeriums. Die Aufklärung von Straftaten durch die Sicherheitsbehörden ziele "nicht auf eine generelle Kriminalisierung des Tierschutzes ab, sondern nur darauf, strafrechtlich relevante Handlungen zu verhindern und zu verfolgen".
Die militanten Tierrechtsgruppen stellen zwar innerhalb des Themenfeldes eine Minderheit dar, "haben es aber in der Vergangenheit verstanden, immer wieder rechtskonforme Organisationen in ihrer Meinungsbildung zu beeinflussen oder für ihre Darstellung in der Öffentlichkeit zu instrumentalisieren", so das Innenressort. Dabei werde immer wieder versucht, die gegen die militanten Tierrechtsgruppen gesetzten Maßnahmen der Sicherheitsbehörden als Aktivitäten gegen den gesamten Tierschutzbereich darzustellen.
Die bisher gesetzten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen richteten "sich ausschließlich gegen Aktivistinnen und Aktivisten militanter Tierrechtsgruppen, die die Durchsetzung des allgemein anerkannten Rechtsgutes Tierschutz durch die Verletzung anderer Rechtsgüter erzwingen wollten".(APA)
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lg
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