Der Bundesrat will den Kantonen nicht vorschreiben, Tierschutzanwälte einzuführen. Er empfiehlt dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere".
Das Nein zur Initiative ist in erster Linie ein Ja zur Autonomie der Kantone. Diese hätten schon heute die Möglichkeit, einen Anwalt zur Wahrung der Interessen der Tiere einzusetzen und dürften in ihrer Organisationsfreiheit nicht weiter eingeschränkt werden. Deshalb sei die vom Schweizer Tierschutz (STS) eingereichte Initiative gar nicht nötig, heisst es in einer Mitteilung des Volkswirtschafts-Departements (EVD).
Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Absicht der Initianten, Verstösse gegen Tierschutzbestimmungen wirksam zu verfolgen. Das revidierte Tierschutzgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, soll deshalb vor allem auch der besseren Umsetzung dieser Bestimmungen im Alltag dienen.
Für den Schweizer Tierschutz (STS) ist der Bundesrats-Entscheid "eine grosse Enttäuschung". Er ist aber zuversichtlich, dass der STS "spätestens an der Urne obsiegen wird", wie es in einer Mitteilung heisst.
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Liebe Grüsse eure Michaela