Gelsenkirchen. Farbe wildfarben, ca. 80 cm groß, 90 Euro, Versand möglich. So und ähnlich kann es jeder täglich in diversen Internetportalen lesen. Und genauso leicht wie sie annonciert wurden, kann man diese und andere gefährliche Tiere ohne besondere Nachweise kaufen. Ist das moralisch vertretbar?
Rückblick auf das Drama aus Mülheim: Mitte März kommt eine Monokel-Kobra aus ihrem Terrarium abhanden und sorgt für einen Riesentumult. Die Feuerwehr musste das ganze Haus evakuieren, die Möbel heraustragen, die Bodendielen aufnehmen und das im Dauereinsatz. Das Ergebnis war negativ und der Schaden belief sich auf Tausende Euro. Hier handelte nicht nur der Besitzer, sondern auch der Verkäufer grob fahrlässig, weil er das Tier in offensichtlich unerfahrene Hände gab.
In jeglichen Lebenslagen kommt erst die Theorie vor der Praxis. Aber warum ist das im Bereich der Reptilien nicht auch so?
Es gibt zwar den Sachkundenachweis §11 nach dem Tierschutzgesetz für Händler, die Reptilien, Fische und Amphibien gewerblich verkaufen möchten und somit nachweisen können, dass sie in der Lage sind die Tiere richtig zu pflegen, aber für einen Privatmann ist dieser keine Pflicht. Es ist somit ein Leichtes, in den nächstbesten Zoofachhandel zu gehen und sich eines dieser Babykrokodile, Babyechsen und Schlagen zuzulegen. Die einzige Pflicht, die der neue Halter nun hat, ist das Tier bei der zuständigen Artenschutzbehörde anzumelden.
Konsequentere Kontrollen
Würden die Behörden auf den Sachkundenachweis bestehen, diesen auch für Privatleute zur Pflicht machen, und das auch konsequent kontrollieren, dann könnten die potentiellen Halter, die sich wirklich dafür interessieren, trotzdem in den Genuss solcher Tiere kommen. Und schließlich gibt es einige Tiere die vom Aussterben bedroht sind und somit bei einem vorbildlichen Halter noch nachgezüchtet werden können.
Gegen den Nachweis der Sachkunde spricht, dass noch mehr Bürokratie abverlangt wird. Der einfachere Weg ist, wie zum Beispiel im Bundesland Hessen der Fall, die Haltung von gefährlichen Tieren einfach zu verbieten. So kann ein Unfall gar nicht erst passieren, aber es wird damit auch das Todesurteil für einige der bedrohten Arten unterschrieben.
Vielleicht ist der Sachkundenachweis nicht der Weisheit letzter Schluss, aber er würde manch einem Halter sicherlich auch nicht schaden.
Jördis Laux, Klasse A02, Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe, Gelsenkirchen
www.derwesten.de