Bevorzugt jemand so genannte "Exoten" als Haustiere, muss er das der Behörde kund tun. Und er hat nachzuweisen, dass das Tier entweder im Inland gekauft worden ist oder dass es aus einer inländischen Nachzucht stammt.
Dokument. Sind Schlange, Spinne, Leguan & Co aus dem Ausland importiert worden, muss man laut dem Voitsberger Amtstierarzt Diethard Hönger für die Haltung ein entsprechendes Dokument vorlegen, das über den Kauf Auskunft gibt.
Kontrollen. Überprüft werden dann bei Kontrollen, die nach Vereinbarung durchgeführt werden, auch die Luftfeuchtigkeit oder die Temperatur, die in einem Terrarium herrschen. "Manche Tiere brauchen nämlich bis zu 30 Grad und mehr", so Hönger, der meint, dass weder Skorpione noch Schlangen bei uns ideale Lebensumstände vorfinden: "Schlangen brauchen Felsen, um sich aufzuwärmen, Skorpione eine Reihe von sehr heißen Tagen."
Wildhaltung. Es sind jedoch nicht nur die schillernden "Exoten" meldepflichtig, man muss auch bekannt geben, falls man Wild halten möchte, wie zum Beispiel Rot-, Schwarz-, Dam- oder Muffelwild. Straußenvögel, die wegen ihres kalorienarmen Fleisches geschätzt werden, zählen übrigens ebenfalls zum Farmwild - so lautet die offizielle Bezeichnung für das in unseren Breiten außergewöhnliche Vieh. Und zwar hat man sich laut Tierschutzgesetz schon mit der Behörde in Verbindung zu setzen, noch ehe sich die landwirtschaftlichen Nutztiere auf einer Weide oder in einem Stall breit machen.
Beurteilung. Erst nach der Beurteilung durch den Amtstierarzt, der sich Stallungen und alles, was sonst noch für die Haltung gebraucht wird, anschaut, kann eine Einstellung erfolgen. Farmwild wird dann ebenfalls von der Behörde kontrolliert.kleinezeitung.at